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Impressum

Staufer Kirsch GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft

Nußbaumstraße 12, 80336 München, Deutschland
+49 89 21530330

Geschäftsführer: Kristin Kirsch, Andreas Staufer

Sitz: München
Amtsgericht München
HRB 280365

Es besteht keine Aufsichtsbehörde. Die zuständige berufsständige Kammer entnehmen Sie bitte den nachfolgenden berufsrechtlichen Hinweisen.

Berufsregeln der Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München. Sie tragen die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Sie können die Regelungen bei der Bundesrechtsanwaltskammer abrufen oder bei uns erfragen.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

DE 357475629

Berufshaftpflichtversicherung

Die Gesellschaft ist mindestens der Höhe nach und räumlich entsprechend der gesetzlichen Pflichtversicherungssumme versichert. Sie können den Versicherer bei uns erfragen. Eine Rechtsanwaltsgesellschaft ist aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51a BRAO. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst auch Tätigkeiten im europäischen Ausland und genügt so ebenfalls mindestens den gesetzlichen Anforderungen. Sollte ein darüber hinausgehender Versicherungsschutz erforderlich sein, so besteht zusätzlich die Möglichkeit der Absicherung über eine Exzedentendeckung.

Verantwortlich für redaktionelle Inhalte

Kristin Kirsch
Kontakt wie vorstehend

Schlichtung für Verbraucher

EU-Streitschlichtungsplattform gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Nach der EU-Verordnung
Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten gibt es für

Verbraucher die Möglichkeit, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit

Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine

Online-Schlichtungs-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der

EU-Kommission eingerichtet und kann über folgenden Link erreicht werden:
http://
ec.europa.eu/consumers/odr/

Wesentliche Merkmale der Leistung

Die wesentlichen Merkmale der Leistung ergeben sich aus dem konkreten Mandat mit dem jeweiligen Berufsträger und dem vereinbarten Umfang. Die Leistung kann insbesondere eine rechtliche Beratung oder die Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten und Dritten umfassen. Der Vertrag endet durch Erledigung oder Kündigung.

Preise und Zahlungsbedingungen

Leistungen der Partnerschaft sind kostenpflichtig. Dies umfasst auch den mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens sowie die Tätigkeit als Mediator. Die Preise richten sich nach Art und Umfang des Mandats.

Ist keine abweichende Vergütung vereinbart, berechnen sich die Gebühren der Rechtsanwälte nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte](RVG). Das RVG bestimmt Gebühren für die jeweiligen Leistungen des Rechtsanwalts.Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Etwas anders gilt in Straf- und Bußgeldsachen sowie in sozialrechtlichen und sozialgerichtlichen Angelegenheiten; ferner dann, wenn eine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. In einer außergerichtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheit und im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz besteht für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten.

Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator gelten die Bestimmungen des § 34 RVG. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, beschränken sich die Kosten bei Verbrauchern (§ 13 BGB) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auf 249,90 Euro brutto für ein erstes Beratungsgespräch und 321,30 Euro brutto für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens; Die Preise beinhalten Auslagen und 19 % Umsatzsteuer.

Die Gesellschaft behält sich im gesetzlich zulässigen Umfang vor, ihre Tätigkeit vom Abschluss einer Vergütungsvereinbarung abhängig zu machen; dies gilt auch für Folgetätigkeiten, beispielsweise nach einem ersten Beratungsgespräch. Für den Abschluss einer individuellen Vergütungsvereinbarung bedarf es einer gesonderten Vergütungsvereinbarung zwischen dem Mandanten und der Gesellschaft.

Die Partnerschaft kann vom Mandanten für die entstandenen und auch die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern, § 9 RVG. Sie kann den Vorschuss in Höhe der gesamten voraussichtlich anfallenden Gebühren berechnen und auch zu einem späteren Zeitpunkt anpassen.

Das Mandatsverhältnis ist unabhängig von dem Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung. Die Deckungsanfrage durch die Partnerschaft bedarf eines gesonderten Auftrags des Mandanten. Der Umfang einer Rechtsschutzversicherung richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Versicherte sind nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich verpflichtet, den Schadensfall vor Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu melden und eine Deckungszusage einzuholen.

Wenn Sie die finanziellen Mittel für die Leistungen der Gesellschaft nicht aufbringen können, weisen Sie die Gesellschaft vor einer Mandatierung hierauf hin. Sie können bei Gericht auf Antrag Beratungshilfe erhalten, wenn Sie die erforderlichen Mittel nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können, Ihnen keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme zuzumuten ist und die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig erscheint. Der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe muss spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit gestellt werden. Der Berater kann Antrag auf Aufhebung der Beratungshilfebewilligung stellen, wenn Sie aufgrund der Beratung oder Vertretung etwas erlangt haben. Die gesetzliche Vergütung kann verlangt werden, wenn die Beratungshilfe nicht bewilligt oder die Bewilligung nachträglich wieder aufgehoben wird. Auf Antrag bei Gericht können Sie ferner Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe erhalten, wenn Sie zur Zahlung der Prozesskosten bzw. Verfahrenskosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten in der Lage sind, die Sache Aussicht auf Erfolg bietet und keine Mutwilligkeit vorliegt.

Mandatsvertrag

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt, § 43 a BRAO Abs. 4 BRAO. Die Gesellschaft prüft daher vor der Annahme eines Mandates, ob ein Interessenkonflikt besteht.

Bis zum Zustandekommen eines Vertrags ist die Gesellschaft weder zur Prüfung etwaiger Fristen noch zur Einleitung weiterer Maßnahme verpflichtet. In dringenden, zeitkritischen Fällen weisen Sie bitte telefonisch auf die Dringlichkeit hin.

Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, fragen Sie bitte nach, ob wir Ihre Anfrage tatsächlich erhalten haben.

Ein Vertrag kommt durch Mandatierung und unsere Annahme (Mandatsbestätigung) zustande. Die bloße Übersendung von Unterlagen begründet ohne unsere Annahme kein Mandatsverhältnis. Vor Abschluss des Vertrages und Übernahme eines Mandates zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung gegenüber Dritten, Behörden und Gerichten ist eine **Bestätigung des Mandats** durch uns zwingend erforderlich; dies bestätigen wir Ihnen die Annahme des Mandats in Textform. Im Falle eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft (Beratung) oder der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens genügt zur Annahme das Erbringen der Leistung. Das bloße Übersenden eines Fragebogens für Mandanten stellt noch keine Mandatsbestätigung dar.

Vollmachten, Informationen und Unterlagen

Zur Legitimation gegenüber Dritten, Behörden und Gerichten benötigen wir eine Vollmacht. Senden Sie uns diese nach Mandatierung schriftlich mit Ihrer Unterschrift bzw. im Falle juristischer Personen unterzeichnet durch die vertretungsbefugten Personen zu. Bitte stellen Sie ferner sicher, dass wir alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig erhalten haben. Dies betrifft vor allem Informationen zu etwaigen Terminen und Fristen. Weisen Sie uns auf diese hin, soweit Ihnen diese bekannt sind.

Umfang der Tätigkeit

Wir sind zu einer Bearbeitung nur im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit verpflichtet. Rechtsmittel, einschließlich Widerruf, Klage, Berufung und Revision, legen wir nur mit einem hierauf lautenden Auftrag für Sie ein. Stellen Sie daher sicher, dass Sie uns rechtzeitig hiermit beauftragen.

Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch.

Anregungen und Beschwerden

Bei Anregungen und Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an uns. Meist können wir Missverständnisse kurzfristig klären. Für alle weiteren Beschwerden bestehen Schlichtungsstellen:

  • Plattform der Europäische Kommission zur Online-Streitbeilegung: [www.ec.europa.eu/consumers/odr](http://www.ec.europa.eu/consumers/odr)
  • Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, D-10787 Berlin
  • Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Tal 33, 80331 München

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir allerdings nicht teil.

Hinweis zu Vertraulichkeit und Empfang von E-Mails

Achten Sie darauf, dass nur Sie Zugriff auf unsere E-Mails haben. E-Mails sind nur dann sicher, wenn sie verschlüsselt sind. Solange Sie uns keine Verschlüsselung mitteilen oder nutzen, senden wir Ihnen E-Mails mit aktivierter Transportverschlüsselung (TLS), im Übrigen unverschlüsselt. Wir empfehlen eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, um das ungewollte Mitlesen der übermittelten Daten durch Dritte weiter zu reduzieren. Neben personenbezogenen Daten betrifft dies auch geheimhaltungsbedürftige Informationen.

Inhalte unseres Onlineangebots

Verantwortlicher für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote nach § 18 Abs. 2 MStV: Kristin Kirsch, Kontaktdaten wie vorstehend

Hinweis zur individuellen Beratung

Allgemeine Veröffentlichungen auf unseren Webseiten sind allgemein gehalten und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Sie verfolgen ausschließlich den Zweck, einen verkürzten Überblick über die dargestellten Themen zu verschaffen und erheben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit. Zur individuellen Prüfung rechtlicher Themen wenden Sie sich gerne an uns. Wir behalten uns vor, Teile unseres Onlineangebots oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Allein durch die Nutzung unseres Onlineangebots und die elektronische Kontaktaufnahme entsteht kein Mandatsverhältnis.

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